Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Reisebedingungen regeln unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Jämtland Fishing Adventure, Inhaber Thomas Simon (nachfolgend: Jämtland Fishing Adventure). Abweichungen in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung, im Besonderen in Kataloghinweisen und den Internetausschreibungen haben Vorrang.
1. Haftung für Reiseteilnehmer
Der Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er die Haftung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung durch Jämtland Fishing Adventure ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Abreise fällig.
2.2 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung sofort fällig.
2.3 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Weiterhin sind Kosten für Flugscheine oder Fährtickets, die evtl. von Jämtland Fishing Adventure ausgelegt werden, bei Rechnungslegung sofort fällig.
3. Leistungen
3.1 Bei Unterkünften hat der Kunde, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes erwähnt ist, die Mietnebenkosten, z.B. für Strom, Gas, Heizung und Endreinigung, gesondert und unmittelbar an Jämtland Fishing Adventure zu zahlen.
3.2 Leistungsträger (z.B. Unterkunftsbesitzer, Flug- und Fährgesellschaften) sind von Jämtland Fishing Adventure nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Aktivitätenbeschreibung oder die Reisebestätigung von uns hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Umbuchung
4.1 Nimmt Jämtland Fishing Adventure nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vor, kann Jämtland Fishing Adventure eine Umbuchungspauschale von 30,00 € verlangen.
4.2 Für eine Vertragsübertragung gelten abweichend von Ziffer 5.1 die gesetzlichen Regelungen.
5. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschale
5.1 Bei Stornierung aller von Jämtland Fishing Adventure vermittelten Flüge kann Jämtland Fishing Adventure eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person plus evtl. der von den Fluggesellschaften erhobenen Stornierungskosten verlangen. Ausgenommen sind Flüge zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Flüge sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an.
5.2 Bei Stornierung aller von Jämtland Fishing Adventure vermittelten Fährüberfahrten kann Jämtland Fishing Adventure eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Buchung zzgl. der von den Fährgesellschaften erhobenen Stornierungskosten verlangen. Ausgenommen sind Fährüberfahrten zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Fährüberfahrten sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an.
5.3 Für Reiseleistungen mit Ausnahme von Flügen und Fährüberfahrten kann Jämtland Fishing Adventure folgende Stornopauschalen verlangen:
bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
vom 59. – 30. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
vom 29. – 8. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
5.4 Abweichend von den Ziffern 5.1 bis 5.3 kann Jämtland Fishing Adventure keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
5.5 Bereits berechnete und abgeschlossene Versicherungen sowie Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig und in voller Höhe zu zahlen.
5.6 Jämtland Fishing Adventure behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend uns entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu bezifferndem und zu belegendem Kosten zu berechnen.
5.7 Im Falle eines Stornierungsfalles ist der Kunde in jedem Fall berechtigt, Jämtland Fishing Adventure nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die von Jämtland Fishing Adventure geforderte Pauschale entstanden ist.
6. Gewährleistung
6.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, unabhängig der Leistungspflicht von Jämtland Fishing Adventure, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden gering zu halten bzw. ganz zu vermeiden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte in den Reiseunterlagen kein entsprechender Vermerk vorhanden sein, so muss die Beanstandung unverzüglich und direkt bei Jämtland Fishing Adventure gemeldet werden.
6.2 Leistungsträger und deren Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt oder befugt Reisemängel zu bestätigen oder im Namen von Jämtland Fishing Adventure anzuerkennen.
7. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Jämtland Fishing Adventure für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
8.1 Für die Beschaffung der für die Durchführung der Reise benötigten Reisedokumente sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
8.2 Jämtland Fishing Adventure haftet nicht für die Nachteile des Kunden, die aus der Nichteinhaltung der Ziffer 8.1 entstehen, soweit keine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Jämtland Fishing Adventure vorliegt.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Bei Klagen gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Jämtland Fishing Adventure.
9.2 Es findet ausschließlich schwedisches Recht auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis Anwendung.